Autos mit ausländischem Kennzeichen werden von der polnischem Polizei erfahrungsgemäß häufiger kontrolliert. Grund dafür ist die Unkenntnis der strengen polnischen Rechtslage im Bezug auf Trunkenheit im Verkehr, welcher mit diesem Artikel Abhilfe geschaffen werden soll.
Beim Fahren unter Alkoholeinfluss handelt es sich in Polen angesichts der vieler, oft auch tödlich endender Unfälle um ein relevantes gesellschaftliches Problem und die Gesetze wurden als Reaktion darauf mehrfach verschärft. Deshalb ist die Rechtslage in Polen im EU-Vergleich besonders restriktiv. Während man in Deutschland erst ab einem Promillewert von 0,5 rechtliche Konsequenzen zu befürchten hat, reichen in Polen bereits 0,2 Promille aus, um eine Ordnungswidrigkeit nach Art. 87 § 1 des polnischen Übertretungsgesetzes zu begehen. Das Gericht kann in diesem Fall neben Arrest, Geldstrafe oder in Höhe von bis zu 5000 PLN auch ein Fahrverbot von 6 Monaten bis zu 3 Jahren verhängen.
Problematisch wird es aber vor allem bei einer Blutalkoholkonzentration von über 0,5 Promille. Wer in diesem Zustand fährt, führt nach polnischem Recht nämlich ein Kraftfahrzeug im Trunkenheitszustand und begeht eine Straftat nach § 178a des polnischen Strafgesetzbuchs, die üblicherweise mit einer Geldstrafe in Tagessätzen, in Ausnahmefällen auch mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet wird. Selbiges gilt für das Fahren unter Einfluss eines Rauschmittels. Außerdem spricht das Gericht in jedem dieser Fälle ein Fahrverbot von mindestens 3 Jahren aus. Der Führerschein wird von der Polizei sichergestellt und der Vorfall sowie das Gerichtsurteil werden an das deutsche Straßenverkehrsamt übermittelt, sodass auch in der Heimat Konsequenzen drohen. Zusätzlich hat man eine Geldsumme in Höhe von mindestens 5.000 PLN an den Opfer-Hilfe-Fonds zu entrichten. Bei Wiederholungstat werden mindestens 10.000 PLN fällig und die Freiheitsstrafe kann mit bis zu fünf Jahren deutlich höher ausfallen. Außerdem ist zu beachten, dass im deutschen Führungszeugnis ein entsprechender Eintrag über die Verurteilung in Polen vorgenommen wird. Übrigens stellt auch das Fahrradfahren nach Alkoholgenuss im polnischen Recht eine Ordnungswidrigkeit dar, auch wenn sich die Geldstrafe hier mit 300 bis 500 PLN in einem weitaus niedrigeren Rahmen bewegt.
Angesichts der strengen Gesetze sollte in Polen also nur Auto fahren, wer sich seiner Nüchternheit absolut sicher ist. Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, empfiehlt es sich nicht, mit der Polizei zu diskutieren, sondern die Teilnahme eines Dolmetschers zu verlangen und Kontakt zu einem polnischen Anwalt zu suchen.