Wie in vielen anderen Staaten werden auch in Polen mehr und mehr Startups gegründet. Diese beginnen typischerweise mit einer innovativen Idee und verfügen über wenig Kapital, was die Gesellschaftsgründung erschwert. Der polnische Gesetzgeber reagiert darauf mit der Einführung einer neuen Gesellschaftsform, der einfachen Aktiengesellschaft (Prosta Spółka Akczjna, kurz PSA). Im Folgenden soll erklärt werden, wie die PSA gegründet wird und welche Vorteile sie bietet.

Die bereits am 19. Juli 2019 verabschiedete Gesetzesänderung des polnischen Handelsgesetzbuchs, welche die PSA einführt, trat nach mehreren Verschiebungen am 1. Juli 2021 in Kraft. Die einfache Aktiengesellschaft vereint Merkmale der klassischen Aktiengesellschaft mit denen der Personengesellschaft und ist mit der kleinen Aktiengesellschaft im deutschen Recht vergleichbar.

Die PSA kann bereits von einer Person gegründet werden. Die Gründung erfolgt beim Notar oder online über das Handelsregister, wozu jedoch eine spezielle elektronische oder beglaubigte Unterschrift erforderlich ist. Wer über ein Bankkonto in Polen verfügt, kann auch unter der Seite https://epuap.gov.pl/wps/portal ein vertrauenswürdiges ePUAP-Profil anlegen, das elektronische Unterschriften ermöglicht. Wenn die PSA auf Grundlage von Sachleistungen gegründet wird, ist die notarielle Form vorgegeben. Die Gründung ist schnell und spontan innerhalb von 24 Stunden möglich.

Ein wichtiges Merkmal der PSA ist, dass kein Grundkapital zur Gründung erforderlich ist. Eine “normale” Aktiengesellschaft erfordert ein Grundkapital in Höhe von 100.000 PLN, was ein erhebliches Hindernis für viele Unternehmensgründer darstellt. Im Gegensatz dazu reicht für die PSA schon ein Grundkapital von 1 PLN aus, was mehr Menschen die Gründung ermöglicht. Die Aktien der PSA sind nicht Teil des Grundkapitals und haben keinen Nennwert. Stattdessen besteht die Möglichkeit statt Geld auch Sacheinlagen wie Arbeit, Dienstleistungen und Know-how in die Gesellschaft einzubringen. Die Aktienausgabe und -veräußerung kann einfach auf elektronischem Wege ohne Aktienurkunde erfolgen.

Außerdem ist die Unternehmensstruktur und -führung flexibel gestaltbar, so ist beispielsweise ein Aufsichtsrat optional, der Vorstand kann aus nur einer Person bestehen und die Nutzung der elektronischen Kommunikation wird weitgehend ermöglicht, sodass Beschlüsse und Generalversammlungen auch einfach online durchgeführt werden können.

Die PSA bietet also viele Vorteile im Vergleich zu den bestehenden Gesellschaftsformen. Eine schnelle und einfache Gründung, kein Erfordernis von Stammkapital und die Möglichkeit einer modernen und flexiblen Unternehmensverwaltung, was sie zur idealen Gesellschaftsform für junge Startups macht. Aufgrund der vielen Vorteile ist davon auszugehen, dass die PSA zukünftig zu einer der am häufigsten gewählten Gesellschaftsformen in Polen werden wird und auch für deutsche Gründer interessant ist.